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Die hier zur Verfügung gestellten Bilder haben in der herunter geladenen Version Druckqualität. Die Rechte am Bild hat der Geopark Ries. Bitte lesen und beachten Sie die Nutzungsrechte, die vor dem Öffnen der Bildergalerie erscheinen. Dieser Service dient der Vereinfachung und Beschleunigung der Zusammenarbeit mit den Medien. Der Geopark Ries hat über diese Galerie hinaus selbstverständlich weiteres Bildermaterial, dass auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden kann. | |||
Nutzungsbedingungen für Bildmaterial Geopark RiesNutzungsbestimmungen für den Bilderservice des Geopark RiesZweck des Bilderservices des Geopark Ries ist die Unterstützung der werblichen Aktivitäten Dritter zu Gunsten der Förderung des Tourismusstandortes Geopark Ries durch kostenlose Bereitstellung von Bildmaterialien. Die Nutzungsbedingungen basieren auf den verbindlichen Vereinbarungen mit den Fotografen und sind für jede Bildmaterialüberlassung rechtsverbindlich. Die Bilder werden unter www.geopark-ries.de zum Download oder als Foto-CD (gegen Kostenbeitrag) zur Verfügung gestellt. Mit der Veröffentlichung eines Bildes werden diese Nutzungsbedingungen anerkannt. Das Bildmaterial verbleibt im Eigentum des Geopark Ries. Der Geopark Ries räumt dem Nutzer an den überlassenen Bildmaterialien lediglich ein einfaches Nutzungsrecht honorarfrei ein, sofern die Verwendung den Zwecken der Werbung und Public-Relations-Arbeit für die Region Geopark Ries dient und den Vorgaben des nachfolgenden Abschnitts entspricht. Die kostenfreie Nutzung der Bilder ist an die Vornahme des Urheberrechtshinweises entsprechend den nachfolgenden Vorgaben gebunden. Bei Veröffentlichung der Bilder besteht nach dem Urheberrechtsgesetz die Verpflichtung, das Copyright nach dem Muster „Geopark Ries“ (sowie außerdem den Namen der anderen Rechteinhaber, sofern diese Namensangabe bezogen auf das konkrete Motiv zusätzlich gefordert wird) zu nennen. Dies kann vorzugsweise in unmittelbarer Nähe der Abbildung oder auch in einem separaten Impressum unter Angabe der in Bezug genommenen Seitenzahl erfolgen. Sollte dies nicht erfolgen, behalten wir uns eine Berechnung von € 2.000,00 in jedem Einzelfall vor, sofern nicht der Nutzer nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Von jeder Veröffentlichung ist der Geschäftsstelle Geopark Ries umgehend und unaufgefordert ein Belegexemplar zu übersenden. Die mit der Überlassung des Bildmaterials eingeräumten Nutzungsrechte gelten nur für die einmalige Verwendung. Wiederholungen und Ausweitungen des eingeräumten Nutzungsrechtes sind nur mit vorheriger Zustimmung des Geopark Ries erlaubt. Die Herstellung von Vervielfältigungen des honorarfrei überlassenen Bildmaterials für eigene Archivzwecke sowie die elektronische bzw. digitale Speicherung von Bilddaten für Archivzwecke (z. B. Bilddatenbanken) ist untersagt. Digitalisierte Bilder des überlassenen Materials sind nach der Verwendung zu löschen. Die Weitergabe des Bildmaterials an Dritte darf nur zum Zwecke der Reproduktion erfolgen, auch hier ist das Material nach der Verwendung zu löschen. Honorarfreie Verwendung der Bilder zulässig nur für:
Ausgeschlossen von der honorarfreien Nutzung sind: Jegliche oben nicht ausdrücklich genannte Arten der Verwendung, insbesondere solche, bei denen das Bild primär die Basis für eine wirtschaftliche Gewinnerzielung bietet. Dies ist insbesondere der Fall bei Postkarten, Kalendern, Bildbänden, Postern, Plakaten (ausgenommen touristische Werbeplakate) und ähnlichen Objekten. Weitere Hinweise Verbot von Verfremdung und VerfälschungEine Entstellung oder Verfälschung des urheberrechtlich geschützten Werkes beispielsweise durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing und sonstige Veränderungen auf fotomechanischem oder digitalem Wege ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Geopark Ries sowie des jeweiligen Bildautors. Einhaltung des PressecodexDer Nutzer ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressecodex) verpflichtet. Er trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige, sittenwidrige und sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernimmt die Geschäftsstelle Geopark Ries keine Haftung. Gleiches gilt für eine herabwürdigende Darstellung von abgebildeten Personen auf den überlassenen Bildern. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Nutzer etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig. Darüber hinaus ist der Nutzer in solchen Fällen verpflichtet, den Verein Ferienland Donau-Ries e. V. von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen und die angemessenen Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung zu ersetzen. Die Verwendung des Bildmaterials für sittenwidrige, gewaltverherrlichende, pornografische oder anderweitig verfassungswidrige Einsätze wird ausdrücklich untersagt. Haftung für das überlassene BildmaterialDer Geopark Ries haftet nicht für Schadensersatzforderungen, die sich aus der Verwendung des überlassenen Bildmaterials ergeben sollten. Der Nutzer trägt in jedem Fall die volle Verantwortung selbst, auch die aus dem Recht am eigenen Bild. Erweiterter UrheberrechtsschutzDie honorarfreie Verwendung beinhaltet ausschließlich das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Inhalt her einem weiteren Urheberrechtsschutz unterliegen (z. B. Werke der Bildenden und Darstellenden Kunst). Eine Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen etc. obliegen dem Nutzer. SonstigesSoweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, erfolgt jegliche Nutzung nach den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes. Bei Lieferungen aus dem Ausland gilt deutsches Recht. In jedem Fall ist Gerichtsstand und Erfüllungsort Donauwörth. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbestimmungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine Regelung gelten, welche die Parteien nach Sinn und Zweck der Vereinbarung gewollt haben würden, wenn ihnen die Unwirksamkeit bekannt gewesen wäre. | |||
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